Die fehlende Übernachtung spricht nicht gegen ein Ferienrecht, umso mehr als F.________ Ängste, beim Vater zu übernachten, von einem Kinderpsychiater abgeklärt werden und es auch die Absicht der Parteien ist, dass F.________ baldmöglichst beim Vater übernachtet. Die beantragte Dauer von drei Wochen entspricht einem gerichtsüblichen Ferienrecht.