5.2.1 Üblicherweise beinhaltet das Ferienrecht tatsächlich, dass ein Kind beim nicht obhutsberechtigten Elternteil übernachtet. Auf diese Weise kann auch der obhutsberechtigte Elternteil Ferien ohne Betreuungsaufgaben verbringen. Solange F.________ nicht bei seinem Vater übernachtet, sondern jeden Abend wieder zur Mutter zurückkehren will, hat die Klägerin diese Möglichkeit nicht. Allerdings sind Ferien mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil auch für das Kind wichtig. So kann es mehrere Tage in Folge mit dem sonst abwesenden Elternteil verbringen. Die fehlende Übernachtung spricht nicht gegen ein Ferienrecht, umso mehr als F.___