___ bis dahin noch nie beim Vater übernachtet (KB 34). Trotzdem einigten sich die Eltern mit der Beiständin darauf, dass das Besuchsrecht ab Mai 2015 bereits ab Freitag, 18.00 Uhr beginnen soll. Beide Parteien versuchen auch, F.________ zu Übernachtungen beim Vater zu ermuntern. Entgegen der Ansic ht des Beklagten beantragt die Klägerin nicht, es sei auf Übernachtungen zu verzichten, sondern nur, das Seite 13/26