Die Beiständin versucht, die Kommunikationsprobleme zwischen den Parteien insofern zu mildern, als sie mit ihnen für die Besuchswochenenden klare Vereinbarungen getroffen hat (KB 34). So wurde klar geregelt, dass die Klägerin jeweils den Beklagten per SMS informiert, was für Hausaufgaben F.________ am Wochenende zu verrichten hat. Falls F.________ nicht beim Vater übernachtet, so holt ihn dieser am folgenden Tag um 09.00 Uhr ab. Solche Vereinbarungen können von beiden Seiten ohne grossen Aufwand eingehalten werden und sind nützliche vertrauensbildende Massnahmen unter den Eltern. Seite 11/26