3.4.2). F.________ wird seit der Trennung durch die Mutter betreut. Wie nachstehend ausgeführt wird, bleibt es auch in Zukunft bei dieser Regelung. Eine Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an den Vater, wie es das iranische Recht vorsieht, würde bedeuten, dass die Mutter von allen wichtigen Entscheidungen, welche F.________ betreffen, ausgeschlossen wäre. Das Wohl von F.________ verlangt jedoch, dass seine Mutter über seine Belange zumindest mitentscheiden kann.