Um mit F.________ wieder in die Schweiz zurückkehren zu können, musste sie ein beträchtliches Risiko eingehen. Mithilfe einer männlichen Person, die sich als Vater von F.________ ausgab, erreichte sie eine Falschbeurkundung und konnte damit einen Reisepass für F.________ ausstellen lassen. Der Beklagte erhob in der Folge eine Klage gegen sie wegen der Verwendung einer gefälschten Urkunde und gesetzwidriger Ausreise (GS-Beilage 16, S. 1 und 4 zu Beilage 16 im Verfahren ES 2012 441). Letztendlich wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr wegen Kindesentführung verurteilt (Beilage 33, S. 9).