Auch die Krankenversicherung wurde durch den Bruder des Beklagten gekündigt (Beilage 31, S. 6; GG-Beilage 5 im Verfahren ES 2012 441). Die Kündigungen durch den Bruder und die fehlende Information der Schulbehörden sind klare Indizien dafür, dass die Klägerin nicht über den längerfristigen Aufenthalt im Iran informiert war. Die Belege des Beklagten, wonach er einerseits die Firma seines Bruders im Iran für zwei Jahre vertreten, andererseits bei einer Unternehmung als freier Seite 8/26