157 ZPO zu berücksichtigen. Der Beklagte bestritt die Darstellung der Klägerin und führte aus, die Parteien hätten gemeinsam beschlossen, für ca. zwei Jahre zurück in den Iran zu gehen, damit er dort eine Weiterbildung absolviere (Beilage 14, S. 3 f.; Beilage 31, S. 6 im Verfahren ES 2012 441). Für seine Darstellung reichte der Beklagte eine Bestätigung seines Bruders ein, dass er ab Juli 2012 für zwei Jahre die G.________AG im Iran in sämtlichen geschäftlichen Angelegenheiten vertreten und als fachkundiger Einkäufer alle nötigen Dispositionen erledigen werde (BB 4).