Gründe für eine Auflösung der Ehe sind verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Seiten des Ehemannes oder der Ehefrau, wobei die Gründe für eine Scheidung der Ehe geschlechtsspezifisch ausgestaltet sind. Während sich der Ehemann jederzeit und ohne Angabe von Gründen scheiden lassen kann (§ 1133 IZGB), kann die Ehefrau abgesehen von der Verschollenheit des Ehemannes (§ 1029 IZGB) nur in zwei vom Gesetz vorgesehenen Fällen die Ehescheidung verlangen (§ 1129 und 1130 IZGB).