2. Die Parteien haben eine dauerhafte Ehe geschlossen. Das iranische Familienrecht kennt für die Beendigung der dauerhaften Ehe sowohl die Auflösung wie die Scheidung (§ 1120 IZGB). Gründe für eine Auflösung der Ehe sind verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen auf Seiten des Ehemannes oder der Ehefrau, wobei die Gründe für eine Scheidung der Ehe geschlechtsspezifisch ausgestaltet sind.