Gemäss Art. 12 der Iranischen Verfassung ist der zwölferschiitische Islam Staatsreligion. Bezüglich Ausübung der religiösen Zeremonien und für die persönlichen Angelegenheiten wie z.B. Eheschliessung und Scheidung werden die iranischen Zarathustrier, Christen und Juden als religiöse Minderheiten anerkannt (Art. 13 Iranische Verfassung). Für sie gelten eigene gesetzliche Bestimmungen. Für alle anderen Iraner sind das iranische Zivilgesetzbuch und die verschiedenen Zusatzgesetze zum Familienrecht anwendbar.