6. Am 21. Oktober 2014 wurden die Parteien persönlich befragt (Beilage 33). 7. Auf Wunsch der Parteien fand am 26. Mai 2015 eine Instruktionsverhandlung mit Vergleichsgesprächen statt. Eine Einigung über die Scheidungsfolgen konnte nicht erzielt werden (Beilage 42). 8. An der Hauptverhandlung vom 10. Juni 2015 modifizierten die Parteien ihre Begehren im eingangs aufgeführten Sinne (Beilagen 43 bis 45). 9. Auf die Vorbringen und Belege der Parteien wird in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen, soweit sie für die Entscheidfindung relevant sind. Erwägungen