9. Der Beklagte behält sich vor, die vorab gestellten Anträge nach Abschluss des Beweisverfahrens abzuändern bzw. zu ergänzen. 10. Die diesen Anträgen widersprechenden und die weitergehenden Anträge der Klägerin seien vollumfänglich abzuweisen. 11. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Klägerin. Seite 4/26 Sachverhalt 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.2003 in E.________, Iran. Sie haben den gemeinsamen Sohn F.________, geb. tt.mm.2006.