Beklagter 1. Die zwischen den Parteien am tt.mm.2003 vor dem Heiratsnotariat Nr. .________ der Registerregion E.________, Iran, geschlossene Ehe sei gestützt auf § 1147 IZGB zu scheiden. 2. Die elterliche Sorge über den gemeinsamen Sohn F.________, geb. tt.mm.2006, sei bei beiden Eltern zu belassen. 3.1 Der Vater sei für berechtigt zu erklären, F.________ jedes zweite Wochenende von Freitagabend, 18.00 Uhr, bis Sonntagabend, 18.00 Uhr, auf eigene Kosten zu oder mit sich auf Besuch zu nehmen. Der Vater sei zudem für berechtigt zu erklären, F.________ während drei Wochen mit und zu sich in die Ferien zu nehmen.