7. Der Beklagte habe der Klägerin zudem einen jeweils auf den Ersten eines jeden Monats im Voraus zahlbaren und je ab Verfall zu 5 % verzinslichen, nach richterlicher Praxis indexierten Unterhaltsbeitrag von CHF 1'000.-- zu bezahlen, ab Rechtskraft des Scheidungsurteils und bis 31. Oktober 2022, F.________ vollendetem 16. Lebensjahr.