__ einen monatlichen, jeweils auf den Ersten eines jeden Monats im Voraus zahlbaren und je ab Verfall zu 5 % verzinslichen, nach richterlicher Praxis indexierten Unterhaltsbeitrag von CHF 1'200.-- zuzüglich Kinderzulagen zu bezahlen. 6. Der Beklagte habe der Klägerin den ihr zustehenden Sedagh von 500 Goldmünzen Bahar Azadi, zahlbar in Schweizer Franken, evtl. in Euro, im Wert von zur Zeit rund CHF 155'000.-- innert 10 Tagen seit Rechtskraft des Scheidungsurteils zu bezahlen.