Klägerin 1. Die am tt.mm.2003 vor dem Heiratsnotariat Nr. .________ der Registerregion E.________, Iran, geschlossene Ehe der Parteien sei zu scheiden. 2. Der gemeinsame Sohn F.________, geb. tt.mm.2006, sei unter die alleinige elterliche Sorge der Klägerin zu stellen. 3. Dem Beklagten sei folgendes Besuchsrecht einzuräumen: 3.1 Von Samstag 09.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr; 3.2 Bewährt sich das Besuchsrecht gestützt auf Ziff.