Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte (= CHF 149'196.95) auferlegt und im Umfang von CHF 149'196.95 mit den von der Klägerin geleisteten Kostenvorschüssen von insgesamt CHF 198'600.00 und im Umfang von CHF 149'196.95 mit dem vom Beklagten geleisteten Kostenvorschuss von CHF 156'600.00 verrechnet. 6. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.