3.2 Der Beklagte wird verpflichtet, die H.________ zu ersuchen, die Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids aus der Solidarhaftung betreffend die Hypothekarschuld (Vertrag-Nr. .________) auf dem Grundstück F.________ zu entlassen. 3.3 Der Beklagte wird verpflichtet, die M.________Limited sowie die L.________Limited zu ersuchen, die Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsentscheids aus der Darlehensschuld gegenüber der M.________Limited (CHF 14,1 Mio.) sowie aus der Darlehensschuld gegenüber der L.________Limited (CHF 400'000.00) zu entlassen.