nachehelichen Unterhaltsbeitrag in Kapitalform von CHF 9'753'456.00, eventualiter die Zusprechung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von CHF 50'000.00 bis zum ordentlichen AHV-Alter der Klägerin und CHF 37'700.00 danach. Demgegenüber beantragt der Beklagte, er sei zu verpflichten, der Klägerin einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag von CHF 3'000.00 bis Mai 2018 zu bezahlen. Der Urteilsspruch lautet auf eine Kapitalabfindung von CHF 4,8 Mio. (unbefristeter Unterhalt von CHF 27'200.00 bis zur Pensionierung der Klägerin bzw. CHF 22'280.00 ab der Pensionierung der Klägerin).