Während die Klägerin vom Beklagten eine güterrechtliche Ausgleichszahlung von CHF 10'770'837.00 verlangte, forderte der Beklagte von der Klägerin eine solche von CHF 101'489.00. Im Urteilsspruch wird der Beklagte verpflichtet, der Klägerin aus Güterrecht CHF 44'675.00 zu bezahlen. In diesem Punkt kann somit von einem fast vollständigen Unterliegen der Klägerin ausgegangen werden. Die Klägerin beantragt sodann einen Seite 67/69