Unterhaltsrenten werden gewöhnlich der Teuerung angepasst, um sie vor einem Wertverlust zu bewahren, und das sollte grundsätzlich auch bei einer Kapitalabfindung garantiert sein. Die Ansprecherin hat sich demzufolge nur den realen Ertrag anrechnen zu lassen. Aus allen diesen Gründen wird in Praxis und Lehre zum Familienrecht ein Kapitalisierungszinsfuss von 2,5 % empfohlen. Das Ergebnis muss sodann dem Umstand angepasst werden, dass die Kapitalabfindung endgültig ist und weder bei