_ sein, deren Wert der Beklagte auf CHF 8 Mio. schätzt und nach eigenen Aussagen des Beklagten die unterhaltsrechtlichen Ansprüche der Klägerin zu decken vermag. Die Klägerin bringt allerdings vor, dass der Beklagte die Liegenschaft F.________ auf seine Kinder übertragen werde, sobald die Scheidung rechtskräftig sei; dies habe er bereits an der Einigungsverhandlung so ausgeführt, was vom Beklagten nicht bestritten wurde (Beilage 15, S. 32; Beilage 17 S. 37).