Der Beklagte wendet ein, es sei nicht wahr, dass er über kein Vermögen mehr in der Schweiz verfüge. Nach vollzogener Scheidung werde er Eigentümer der Liegenschaft F.________ sein, die nach der Darstellung der Klägerin einen Wert von CHF 14 Mio., tatsächlich jedoch einen Wert von CHF 8 Mio. aufweise, was die Ansprüche der Klägerin aber immer noch längstens zu decken vermöge (Beilage 117 S. 13).