____ übertragen wird und bei ihm von einer Lebenserwartung von weiteren rund 20 Jahren auszugehen ist (vgl. http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/ de/index/themen/01/06/blank/key/04/04.html), ist es angemessen, bei der Berechnung des hypothetischen Vermögensertrags des Beklagten von einem Kapitalzins von 2,5 % auszugehen. Seite 61/69