Auch in seiner neusten Rechtsprechung hielt das Bundesgericht an dieser Praxis fest (Urteil des Bundesgerichts 4A_260/2014 vom 8. September 2014 E. 7). Im Bereich von Unterhaltszahlungen im Familienrecht hat es das Bundesgericht in seinem Urteil 5A_671/2014 vom 5. Juni 2015 E. 4 als nicht unangemessen erachtet, einem erfahrenen Vermögensberater über einen längeren Zeitraum eine Rendite von 3,5 % anzurechnen.