Das Einkommen, welches der Beklagte im Familienunternehmen seines Vaters erzielt habe, lasse keine Rückschlüsse auf das Einkommen zu, das er auf dem freien Arbeitsmarkt erzielen könne. Und schon gar nicht liessen sich damit Schlussfolgerungen mit Bezug auf den unternehmerischen Erfolg des Beklagten ziehen (Beilage 17 S. 15 ff. und 43; Beilage 117 S. 8 ff., 21 ff., 55 f., 61 ff., 94 f. und 101; Beilage 150 S. 4 f.).