Die Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen liege aktuell bei negativen 0,12 %; ein Zins von 2 % und 3 % sei demgegenüber illusorisch. Das liquide (nicht durch Geschäft oder Liegenschaften gebundene) Vermögen des Beklagten betrage aktuell etwas mehr als CHF 45 Mio., wobei das erstinstanzliche Eheschutzgericht noch von CHF 46 Mio. ausgegangen sei. Aus einem Barvermögen von CHF 46 Mio. resultiere eine sichere jährliche Rendite von höchstens CHF 358'900.00, was pro Monat CHF 29'900.00 ergebe, womit nicht einmal der Bedarf des Beklagten gedeckt sei.