Auch die Überweisungen der M.________Limited auf das Konto des Beklagten an die Sparund Leihkasse G.________ würden zeigen, dass der Beklagte allein über dieses Konto durchschnittliche Zahlungen von rund CHF 100'000.00 pro Monat abwickle. Der Beklagte sei somit leistungsfähig. Darüber hinaus sei dem Beklagten ein Vermögensverzehr zuzumuten, da er im Jahr 2001 selber beschlossen habe, ein defizitäres Geschäft zu betreiben und seit 13 Jahren keinerlei Einkommen zu generieren. Der Beklagte hätte sein Vermögen auch erhalten können, indem er es nicht in diese defizitären Unternehmungen investiert hätte. Er Seite 59/69