auszugehen. Das entspreche etwa dem Einkommen, das der Beklagte zuletzt bei der Z.________AG erzielt habe (inklusive Bonus). Das Einkommen des Beklagten vor dem Erbvorbezug habe mindestens CHF 30'000.00 pro Monat zuzüglich jährlicher Bonuszahlung von CHF 1,5 Mio. betragen. Insbesondere im Jahr 2000 sei dem Beklagten eine Gewinnbeteiligung pro rata temporis per Ende September 2000 von CHF 1,2 Mio. ausbezahlt worden. Auch die Überweisungen der M.________Limited auf das Konto des Beklagten an die Sparund Leihkasse G.___