Hinzuzurechnen seien sodann die Vermögenserträge, welche dem Beklagten in der Höhe von mindestens CHF 75'000.00 pro Monat anzurechnen seien, unter Beachtung eines Zinses von 3 %. Es sei nicht auf eine Rendite einer zehnjährigen Bundesobligation abzustellen, da dies den Vermögensverwaltungsverträgen des Beklagten widerspreche, welche dieser mit den professionellen Vermögensverwaltern abgeschlossen habe. Insgesamt sei beim Beklagten somit von einem monatlichen hypothetischen und realisierbaren Einkommen von CHF 150'000.00 bis CHF 225'000.00 auszugehen.