6.3.1 Die Klägerin führt aus, gestützt auf das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten von AK.________ vom 14. Juli 2014 (KB 164) sowie das Steuerruling des Beklagten mit dem Kanton Bern, das auf der selbständigen Tätigkeit des Beklagten in seinen Unternehmen in X.________ basiere und gemäss welchem der Beklagte für eine untergeordnete Tätigkeit in der Schweiz jährlich CHF 150'000.00 versteuere, sei davon auszugehen, dass der Beklagte ein Jahreseinkommen von mindestens CHF 900'000.00 bis CHF 1,8 Mio. pro Jahr generiere.