_, BJ.________ und BK.________ handelte es sich hierbei ausschliesslich um Pro-forma-Tätig- keiten der Klägerin, welche aus steuerrechtlichen Gründen erfolgten. Strategische Entscheidungen hat die Klägerin nie getroffen und diese "Tätigkeiten" befähigen die Klägerin in keiner Weise, wieder ins Erwerbsleben einzutreten (vgl. KB 4 S. 9; KB 217). Im Jahr 2009 – mithin nach einer Ehedauer von 24 Jahren – trennten sich die Parteien, wobei die Klägerin zu diesem Zeitpunkt bereits 49 Jahre alt war. Die Klägerin ist auch nach der Trennung keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen.