Im Zeitpunkt der Heirat war die Klägerin 25 Jahre alt. Während der Ehe lebten die Parteien ein klassisches Rollenmodell, wobei sich die Klägerin vorwiegend um die Erziehung und Betreuung der Kinder, die Koordination der Haushaltshilfen und Gärtner sowie die Einrichtung der ehelichen Liegenschaften kümmerte und sie auch einen Teil der Hausarbeiten selber erledigte. In den Jahren 1996 bis 1998 bezog die Klägerin vom Gasthof W.________, welchen der Vater des Beklagten unbestrittenermassen im Jahr 1970 erworben hatte, einen Nettolohn von gesamthaft CHF 78'726.00 (1996: CHF 11'601.00; 1997: CHF 33'135.00; 1998: CHF 33'990.00).