Die Klägerin lernte den Beklagten unbestrittenermassen im Alter von 17 Jahren kennen, als sie sich als Au-pair in BL.________ aufhielt. Nach dem Welschlandjahr absolvierte die Klägerin eine Handelsschule, wobei deren Abschluss einem kaufmännischen Abschluss gleichzustellen ist (vgl. KB 217 S. 6). Nach Beendigung der Handelsschule arbeitete die Klägerin bis zur Hochzeit mit dem Beklagten im Dezember 1985 als Arztsekretärin und Flight Attendant bei der BH.________. Im Zeitpunkt der Heirat war die Klägerin 25 Jahre alt.