44'675.00 erhält, ist ihr bis zur Pensionierung ein hypothetischer Vermögensertrag von CHF 12'555.00 pro Jahr anzurechnen, was monatliche Zinserträge von CHF 1'046.00 ergibt. Mit diesem Einkommen vermag die Klägerin ihren monatlichen Bedarf von CHF 28'231.00 jedoch nicht zu decken, weshalb sich die Frage stellt, ob der Klägerin darüber hinaus – wie vom Beklagten geltend gemacht – ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden muss.