Die bundesgerichtliche Rechtsprechung setzt die Ehe nicht einem jederzeit kündbaren Vertrag gleich, nach dessen Auflösung die Ehegatten nur so zu stellen wären, wie wenn sie die Ehe niemals eingegangen wären. Die Ehe, die – wie hier – über dreissig Jahre gedauert und zwei Kinder hervorgebracht hat, kann Vertrauenspositionen schaffen, die auch nach der Scheidung nicht enttäuscht werden dürfen. Dieser Schutz berechtigten Vertrauens bezieht sich auf den Weiterbestand der bisherigen, frei vereinbarten Aufgabenteilung.