Im Jahr 1985 sei sie als Flight Attendant bei der BH.________ tätig gewesen, wobei sie nach der Heirat mit dem Beklagten im Dezember 1985 ihre Erwerbstätigkeit vollständig eingestellt habe. Sie verfüge somit lediglich über eine 30 Jahre zurückliegende Berufserfahrung von fünf Jahren. Zudem stehe die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens in keiner Relation zu den jahrelang gelebten Verhältnissen, in welchen die Klägerin die Rolle als Ehefrau des superreichen Beklagten und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder habe einnehmen können.