Nicht bestritten und belegt ist, dass die Klägerin derzeit monatliche AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige von CHF 1'650.00 zu leisten hat, da ihr ein Vermögen von CHF 6,904 Mio. angerechnet wird (KB 204). Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge für jeden Ehegatten, ungeachtet des Güterstandes, auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens. Unterhaltsbeiträge zwischen getrennt lebenden Ehegatten sind für die Bemessung der AHV-Beiträge irrelevant. Massgebend für das Renteneinkommen sind ausschliesslich Unterhaltsleistungen der geschiedenen Ehefrau bzw. des geschiedenen Ehemanns.