6.1.2.14 AHV-Beiträge: Die Klägerin führt in ihrem Bedarf weiter AHV-Beiträge von monatlich CHF 1'650.00 auf und führt dazu aus, dass sie im Jahr 2014 für Nichterwerbstätige AHV-Bei- träge in der Höhe von CHF 19'803.70 bezahlt habe. Die Höhe dieser Beiträge stütze sich auf ein Vermögen von CHF 6,9 Mio. Sollte sie die von ihr beantragte Kapitalabfindung und güterrechtliche Ausgleichszahlung in der geltend gemachten Höhe zugesprochen erhalten, so würden die AHV-Beiträge voraussichtlich noch höher ausfallen.