6.1.2.13 Steuern: Die Klägerin macht eine monatliche Steuerbelastung von CHF 4'000.00 geltend und führt dazu aus, dass sich ihre Steuerbelastung bei einer Kapitalzahlung anstelle monatlicher Unterhaltsbeiträge erheblich reduzieren würde, weshalb nur noch CHF 4'000.00 in ihrem Bedarf anzurechnen seien. Die Steuern seien von den Gerichten in Bern viel zu tief eingeschätzt worden. Diese seien gestützt auf die konkreten Unterhaltszahlungen bzw. die konkrete Kapitalabfindung zu berechnen (Beilage 15 S. 39; Beilage 110 S. 53).