Ab dem gemeinsamen Konto der Parteien bei der H.________ und der American Express der Klägerin erfolgten in den Jahren 2007 und 2008 somit gesamthaft Belastungen für Kleidung, Schuhe und Accessoires von CHF 513'706.00 (CHF 113'406.50 + CHF 21'083.10 + CHF 379'216.00), was monatliche Belastungen von CHF 21'404.00 ergibt. Der Kreditkartenabrechnung lässt sich auch entnehmen, dass sowohl der Beklagte als auch die Kinder I.________ und K.________ je über eine eigene American Express Karte verfügten.