In der Regel habe die Tochter die eigenen Kleider jedoch mit der eigenen Partnerkreditkarte des Beklagten bezahlt. Die Klägerin schätze ihren Anteil an den Ausgaben für ihre Kleider, Schuhe und Accessoires in den Jahren 2007 und 2008 auf CHF 120'000.00 bis CHF 180'000.00 pro Jahr, mithin zwischen CHF 10'000.00 bis CHF 15'000.00 pro Monat. Die Ausgaben der Klägerin hätten ihrem Lebensstandard entsprochen. Von einem Suchtverhalten der Klägerin sei schon deshalb nicht auszugehen, weil sie jeweils grosse Freude an schönen Sachen habe. Der Beklagte habe sich gewünscht, die Klägerin in schönen Kleidern zu sehen.