Die durchschnittlichen Kleiderkosten im Jahr 2007 hätten somit CHF 23'567.00 und im Jahr 2008 CHF 17'965.00 betragen. Ein Teil der Spesen für Kleider entfalle auf die Tochter der Parteien. Es sei auch möglich, dass darin auch Kleiderkosten für den Beklagten oder K.________ enthalten seien. In der Regel habe die Tochter die eigenen Kleider jedoch mit der eigenen Partnerkreditkarte des Beklagten bezahlt.