Pro Paar Schuhe in AX.________(England) gebe sie bei Harrods ca. EUR 400.00 aus. Über ihr Konto bei der H.________ habe die Klägerin in den Jahren 2007 und 2008 Kleider für CHF 113'406.50 und CHF 21'083.10 bezogen. Im Weiteren habe die Klägerin über die American Express Kleiderausgaben beglichen. Im Jahr 2007 seien dies CHF 169'399.00 und im Jahr 2008 CHF 194'505.40 gewesen. Somit würden sich die Kleiderkosten im Jahr 2007 auf insgesamt CHF 282'805.50 sowie im Jahr 2008 auf CHF 215'588.50 belaufen. Die durchschnittlichen Kleiderkosten im Jahr 2007 hätten somit CHF 23'567.00 und im Jahr 2008 CHF 17'965.00 betragen.