5. November 2012 hervorgehe, würde eine dem Standard der Liegenschaft F.________ entsprechende Einrichtung CHF 450'000.00 kosten. Auch der Hausrat sei gelegentlich zu ersetzen (z.B. Service von Hermes, Bettwäsche, Matratzen etc.). Für den Ersatz bzw. für Anschaffungen für den Hausrat seien der Klägerin weitere CHF 1'000.00 pro Monat zuzugestehen. Die Klägerin werde sich mit einer allfälligen Kapitalabfindung ein Haus oder eine Wohnung sowie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus erwerben können.