Sollte sich die Klägerin in Zukunft wieder alle zwei Jahre ein neues Fahrzeug der Marke BMW oder Audi leisten können, so habe sie monatliche Rückstellungen von mindestens CHF 2'000.00 zu machen. Nach zwei Jahren seien die Fahrzeuge im vorerwähnten Umfang abgeschrieben. Der Klägerin sei für eine neue Wohnungseinrichtung ein Betrag von CHF 4'000.00 zuzugestehen, da ihre jetzige Wohnungseinrichtung nicht dem ehelichen Standard entspreche. Es sei davon auszugehen, dass sie nach zehn Jahren ihre Wohnungseinrichtung noch einmal komplett ersetzen werde. Die Klägerin habe sich eine Offerte von AN.