Die ganze Familie, insbesondere auch die Klägerin, sei nur Fahrzeuge der Marken Audi, Mercedes, BMW und Porsche gefahren, welche jeweils mindestens CHF 100'000.00 gekostet hätten. Diese Fahrzeuge seien in kurzen Abständen, mithin innert spätestens zwei Jahren oder nach Erreichen eines Kilometerstandes von 20'000 Kilometern durch neue Fahrzeuge ersetzt worden. Sollte sich die Klägerin in Zukunft wieder alle zwei Jahre ein neues Fahrzeug der Marke BMW oder Audi leisten können, so habe sie monatliche Rückstellungen von mindestens CHF 2'000.00 zu machen.