Unbestritten ist, dass die Parteien für CHF 11 Mio. ein Chalet in O.________ erworben haben, welches den Parteien als Ferienhaus für Skiwochenenden und Skiferien diente (vgl. vorne E. 4.9.2). Dieses Chalet ging im Jahr 2011 schenkungsweise ins Eigentum der Tochter I.________ über (BB 15). Die Klägerin führt selber aus, dass sie das Ferienhaus trotz Trennung weiterhin nach Bedarf nutzen darf, wobei sie das nicht mehr so oft tut wie früher, als die Kinder noch klein waren (Beilage 149 S. 7).