Zu beachten sei auch, dass die Familie sowohl bei Flügen (Meilen) als auch in Hotels Sonderkonditionen aufgewiesen habe, da der Beklagte sehr häufig geschäftlich unterwegs gewesen sei. Da dem Beklagten die beengten Verhältnisse in Flugzeugen sehr unangenehm seien, habe er sich Flüge erster Klasse und vereinzelt auch Privatflüge für die Familie geleistet. Insgesamt seien die von der Klägerin geltend gemachten Auslagen für Ferien massiv überhöht; das Obergericht des Kantons Bern sei noch von einem Betrag von CHF 1'500.00 pro Monat ausgegangen (Beilage 17 S. 34 ff. und 40; Beilage 117 S. 46, 49, 53, 85 und 87).